Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise (z.B. Region Hannover) entscheiden

Schulausfall wegen Unwetter

In der Pressemitteilung des Kultusministers vom 16.02.2022 heißt es:

Wegen der Unwetterwarnung für die nächsten Tage kann es kurzfristig zu Schulausfällen kommen, wenn die Sicherheit des Schulweges und die Schülerbeförderung nicht mehr sicher gewährleistet werden können.

Die jeweiligen Landkreise sind für die Schülerbeförderung zuständig und treffen in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht. Genaue Informationen werden dann umgehend über die bekannten regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben. Manche Landkreise stellen diese Hinweise auf ihrer Homepage ein oder bieten einen Service per SMS-Benachrichtigung.

Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet: Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen informiert aktuell und zuverlässig unter der Adresse www.vmz- niedersachsen.de .

{jcomments on}Bauwagen GS Nord

Keine Schullaufbahnempfehlung mehr.

Mit der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NschG) fällt ab 1.8.2015 die Schullaufbahnempfehlung am Ende des 4. Schuljahres weg.

Die Schulen müssen im Laufe des 4. Schuljahres den Eltern zwei Beratungsgespräche als Entscheidungshilfe anbieten, so dass die Eltern (bzw. die Erziehungsberechtigten) optimal vorbereitet sind, sachlich und eigenverantwortlich entscheiden zu können.

Mit dieser Regelung fällt auch die Überweisungsentscheidung am Ende des 6. Schuljahres weg; das Kind muss nach zweimaliger Wiederholung desselben Schuljahres nicht mehr automatisch an eine andere Schule einer geeigneten Schulform wechseln. Die Lehrkräfte sollen in jedem Einzelfall in einer Klassenkonferenz prüfen, inwieweit durch geeignete Maßnahmen das Kind gefördert werden kann.

Es bleibt bis auf Weiteres bei einer Schule mit zwei Standorten

Schulausschuss-Sitzung Der Unterricht der Grundschule Nord (Mandelsloh/Helstorf) findet bis auf Weiteres in den Gebäuden der ehemaligen Schulen in Helstorf und Mandelsloh statt. Diese Entscheidung ist auf Antrag der CDU mit den 7 Stimmen von SPD, CDU und FDP gefallen. Die Eltern- und Lehrervertreter sowie die beiden Vertreter der Grünen stimmten gegen diesen Antrag. Sie wollten eher eine Entscheidung für eine gute Schule mit einem Standort.

Pressemitteilung der Stadt vom 9.2.2015 (im Original)

Grundschulstandort im Norden: Kriterien stehen fest

Die Arbeitsgruppe, die eine Entscheidung über den künftigen Grundschulstandort im Norden des Stadtgebiets vorbereiten soll, hat erstmals getagt. Ergebnis: Die Kriterien für die Bewertung der beiden bestehenden Standorte in Helstorf und Mandelsloh stehen fest.

Unsere Kinder sollten die Vorteile einer Ganztagsschule erleben dürfen!

GanztagsdiskussionViele Grundschülerinnen und Grundschüler in der Bundesrepublik bekommen mit der Ganztagsschule ein optimales Angebot zur individuellen Förderung durch ein vielfältiges Lernangebot.

In Neustadt gibt es keine Grundschule als Ganztagsschule!
Ein gravierender Nachteil für viele Neustädter Kinder!

Was ist „Ganztagsschule“?

Die Helstorfer Eltern wurden aus allen Wolken gerissen, als sie im Laufe des Jahres 2012 erfuhren, dass ihre Kinder eine Grundschule besuchen, die mit "Pauken und Trompeten" durch die Qualitätsprüfung seitens der Landesschulbehörde gefallen ist. Manfred Lindenmann, grünes Mitglied im Helstorfer Ortsrat, hat diesen gefragt, wie sie mit diesem Wissen umgehen wollen.

Die Landesschulbehörde genehmigt die neue Grundschule Mandelsloh/Helstorf

Fakten zur GrundschuleDie Niedersächsische Landesschulbehörde – Regionalabteilung Hannover – genehmigt mit Schreiben vom 23.4.2013 an die Stadt Neustadt a. Rbge. die oganisatorische Zusammenlegung der Grundschulen Helstorf und Mandelsloh zur Grundschule Mandelsloh/Helstorf mit der Außenstelle Helstorf.

Die Genehmigung der Außenstelle gilt bis zur endgültigen Standortentscheidung bis zum Schuljahrsende am 31.7.2016. Sollte die Außenstelle darüber hinaus notwendig sein, muss die Stadt bis zum 15.3.2016 der Behörde über den Sacherhalt berichten.
Die Landesschulbehörde begründet die Genehmigung wie folgt:

Die Grundschule Mardorf/Schneeren ab Schuljahr 2015/16 am Schulstandort Schneeren 

Grundschulentwicklung in NeustadtAufgrund der bereits gefassten Beschlüsse auf vergangenen Beratungssitzungen sollte auf dieser Sitzung der jeweilige Standort für die neue Grundschule Mardorf/Schneeren und für die Grundschule Mandelsloh/Helstorf beschlossen werden.

Bildungsstandards halten bzw. verbessern
Mini-Schulen zu leistungsstarken Schulen zusammenfügen

Grundschulen neu denken

Nach über 2 Jahren der Diskussion über die zukünftige Entwicklung des Grundschulangebots im gesamten Gebiet der Stadt Neustadt a. Rbge und eines Gutachtens eines Instituts liegt nun die erste Drucksache (2014/057 ff) zur Anpassung des Grundschulangebots an die demografische Entwicklung im Kinder- und Jugendbereich vor. Der Schulausschuss hat am 17.7.2014 einen ersten Beschluss gefasst [Kursivdruck ist Zitat aus dem Beschluss):

GrundschulumbauMit der Genehmigung des Haushalts 2012 wird von der Genehmigungsbehörde zur Kosteneinsparung erwartet, dass das Grundschulangebot unter Berücksichtigung des demografischen Wandels neu geregelt wird. Der Haushalt 2013 ist genehmigt worden mit der Ansage, dass die Verwaltung vierteljährlich der Genehmigungsbehörde berichten muss, ob sie die angedachten Einsparmöglichkeiten zur Haushaltssicherung umgesetzt hat.

Bei der Betrachtung spielt die Größenentwicklung der Schule eine bedeutende Rolle. Wie in allen Bundesländern so gibt es auch in Niedersachsen Vorstellungen über die Mindestgrößen von Klassen und Schulen.

GrundschulforumAuf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 7.3.2013 der Stadt Neustadt a. Rbge startet das Grundschulforum am Montag, den 8.4.2013, mit dem Ziel, Entscheidungsgrundlagen für die Entwicklung und Gestaltung der Grundschullandschaft in Neustadt a. Rbge. zu erarbeiten.

Die 23 Mitglieder dieses Forums sind:

  • je eine Elternvertretung jeder Grundschule = 13 Personen,
  • je eine Schulleitung aus kleiner, mittlerer und großer Grundschule = 3 Personen
  • Lehrervertretungen aus dem Schulausschuss = 2 Personen
  • je eine Vertretung aus den Ratsparteien/Gruppen = 5 Personen.

Das Forum wird geleitet bzw. moderiert von dem „Institut für pädagogische Beratung e.V. (IfpB)" aus Münster.