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Keine Schullaufbahnempfehlung mehr.

Mit der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NschG) fällt ab 1.8.2015 die Schullaufbahnempfehlung am Ende des 4. Schuljahres weg.

Die Schulen müssen im Laufe des 4. Schuljahres den Eltern zwei Beratungsgespräche als Entscheidungshilfe anbieten, so dass die Eltern (bzw. die Erziehungsberechtigten) optimal vorbereitet sind, sachlich und eigenverantwortlich entscheiden zu können.

Mit dieser Regelung fällt auch die Überweisungsentscheidung am Ende des 6. Schuljahres weg; das Kind muss nach zweimaliger Wiederholung desselben Schuljahres nicht mehr automatisch an eine andere Schule einer geeigneten Schulform wechseln. Die Lehrkräfte sollen in jedem Einzelfall in einer Klassenkonferenz prüfen, inwieweit durch geeignete Maßnahmen das Kind gefördert werden kann.

Der Wahlkampf zur Kommunalwahl im Herbst 2016 hat begonnen. Die CDU und die FDP hat bereits durch ihre Landespolitiker verkündet, dass sie diese Regelung abschaffen wollen.

Darum folgender Hinweis:

  • Viele Kinder leiden stark, wenn sie erfahren, dass sie keine Gymnasial- oder Realschulempfehlung bekommen. Nicht selten wirkt sich die Beurteilung negativ auf das Lernverhalten des Kindes aus.
  • Der nicht kindgerechte Leistungsdruck und die sozial-selektive Wirkung der Empfehlungen verhindert Angst freies Lernen und führt nicht zu besseren Leistungen.
  • Die Chancen auf eine gute Schullaufbahnempfehlung hängen auch vom Wohnort ab.So fallen die Empfehlungen auch an den Neustädter Grundschulen sehr unterschiedlich aus. Während einige Schulen über die Jahre in der Regel prozentual häufiger Gymnasialempfehlungen aussprechen, überwiegen an anderen Schulen eher Haupt- und Realschulempfehlungen . Im Vergleich zur Gesamtheit aller Empfehlungen werden in Hannover deutlich höhere Gymnasialquoten erreicht.
  • Die Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Für etliche Kinder ist eine Empfehlung am Ende der Grundschule zu früh.

Darum:

Die Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung ist für alle Grundschüler ein Segen.
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