Schwerpunkt sind organisatorische Fragen zu Projekten in Bordenau.

Dorfgemeinschaftshaus

Hier eine kurze Zusammenfassung:

    • Die "Örtliche Bauvorschrift über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden innerhalb des Stadtteils Bordenau" aus dem Jahr 1992
      Auf der Ortsratssitzung am 23.5.2017 hat der Ortsrat- wie auch einige andere Ortsräte - die Aufhebung der Gestaltungssatzung beschlossen. Die Stadtverwaltung hat dies zum Anlass genommen, eine neue Bauvorschrift - jetzt für alle Ortsteile - vorzulegen. Der Ortsrat möchte diese Ausarbeitung, vor einer endgültigen Beschlussfassung im Rat, selbst diskutieren und beschließen.
  • Die Stadtverwaltung hat mithilfe einer Umfrage bei den aktuellen und zukünftigen Eltern (4. Lebensjahr bis 2. Klasse) aller Neustädter Grundschulen den Wunsch nach einer ganztägigen Beschulung in der Drucksache 2017/159 zusammengestellt. Es haben sich rund 50% der Befragten an der Umfrage beteiligt; davon haben sich 42% bis 77 % (durchschittlich 62%) für den Ganztag ausgesprochen. In Bordenau wünschen 58 % einen Ganztagsplatz.
  • Straßensanierung Am Dorfteich und Bordenauer Veranstaltungen
    Der Straßenbau soll so früh wie möglich im nächsten Jahr starten. Der Kunst- und Handwerkermarkt (8.4.2018) und das Schützenfest (5.5.2018) sowie das Erntefest im September 2018 sind von der Baumaßnahme betroffen. Anfang September findet ein Termin zur Abstimmung mit der Stadtverwaltung statt.
  • Einwohner beschweren sich über zu geringe Pflegemaßnahmen bei einigen Flächen, für die die Region zuständig ist. Der Ortsrat beschließt einstimmig, über die Verwaltung klären zu lassen, ob die Pflege - bei entsprechender finanzieller Erstattung - durch den Ortsvertrauensmann übernommen werden kann. 
  • Die letzte Reparatur der Lautsprecheranlage in der Friedhofkapelle Bordenau ist wohl nicht sehr erfolgreich gewesen. Die Anlage ist über 10 Jahre alt. In letzter Zeit sind häufiger Reparaturen durchgeführt worden. Der Ortsrat beschließt einstimmig, keine weitere Reparaturkosten auszugeben, sondern eine neue Anlage zu beschaffen.