Der Ausbau Straße „Am Dorfteich“ und die Abschaffung der Gestaltungssatzung Bordenau

Dorfgemeinschaftshaus

Die Vertreter der Stadtverwaltung, Abteilung Tiefbau, und des Planungsbüros stellten den Ausbau der Straße „Am Dorfteich“ vor:

  • Ein breiter Fußgängerweg begleitet den Neuausbau von der Bordenauer Straße bis hin zum Neubaugebiet „Questhorst“. Höchstgeschwindigkeit ist 30km/h.
  • Es sind deutlich mehr Parkplätze als bisher vorgesehen, in der Regel auf der Festplatzseite.
  • Entlang des Schulhofes und des Schulgebäudes wird die Straße auf die Höhe des Bürgersteiges angehoben, mit rotem Belag gedeckt und als Spielstraße ausgewiesen.. Die Autofahrer werden gezwungen, mit geringer Geschwindigkeit zu fahren.
  • Der vorhandene Baumbestand ist bereits in der jüngsten Vergangenheit stark gelichtet worden. Die restlichen Bäume werden jetzt gefällt und durch neue junge Bäume ersetzt. So kann die Straße optimal ausgebaut werden.

Die Mitglieder des Ortrates haben sich interfraktionell bereits in mehreren Sitzung mit der Planung auseinandergesetzt. Alle Hinweise und Wünsche sind von den Planern berücksichtigt. So gibt es nur wenige Nachfragen.
Die Kosten für die Straße (ca. 700 000 Euro) stehen im Haushalt 2018 zur Verfügung; der Ausbau startet Ende April/Anfang Mai 2018.

Der Ortsrat beschließt einstimmig den Ausbau der Straße in der vorgelegten Planung.

[Anmerkung:
Die Anlieger werden zur Kostendeckung herangezogen. Frau Tönnies von der Stadtverwaltung muss die Kosten für die Anlieger errechnen und einfordern. Sie bittet die Anlieger, bei Fragen zur Kostenbeteiligung mit ihr Kontakt aufzunehmen (Tel. 05032/84-282)]

Abschaffung der Bordenauer Gestaltungssatzung

Die Gestaltungssatzung bestimmt für einige Bereiche die äußere Gestaltung der Gebäude. Die Gruppe SPD/Die Grünen stellen den Antrag auf Abschaffung der Satzung mit folgender schriftlicher Begründung:

Begründung:

  1. Die Vorschrift ist schon sehr alt und nicht mehr zeitgemß. Allein schon die Bezüge auf die NGO und die NBauO sind nicht aktuell. Die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) gibt es nicht mehr; Seit dem 17.12.2010 gilt das Niedersächsische Kommunalvertretungsgesetz (NkomVG). Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) ist in neuer Fassung seit 3.4.2012 in Kraft.
  2. Die Bebauungspläne - auch für Gebiete in den Zonen I und II – beschreiben die Beschaffenheit der neuen Häuser in ausreichender Form und unterlaufen teilweise die Vorschriften der Bauvorschrift.
  3. Bestimmungen zum Klimaschutz schreiben weitreichende Standards für Gebäude vor, die den Einsatz neuer Baumaterialien erfordern; der rote Klinker hat ausgedient.
  4. Die Energiegewinnung durch Solar und Photovoltaik ist Standard; jedes Haus kann damit ausgerüstet werden.
  5. In einigen neuen Baugebieten in Neustadt ist z.B. ein größeres Farbspektrum für Dachziegel als in der Bauvorschrift zugelassen.
  6. Die Bauvorschrift wird durch individuelle Genehmigungen unterlaufen.
  7. Der notwendige Antrag zur Sondergenehmigung kostet Verwaltungsgebühren, verzögert die Baumaßnahme und beschäftigt die Verwaltung.

gez. Andrea Czernitzki / Hans-Jürgen Hayek 24.1.2017

Nach intensiver Diskussion stimmt der Ortsrat einstimmig für die Abschaffung der Satzung.

Bleibt noch zu erwähnen:

  • Der Ortsrat befürwortet einstimmig die erneute Beauftragung zum Stellvertretenden Ortsbrandmeister der Feuerwehr mit
  • Der Grabenaushub auf öffentlicher Grünfläche im Bereich Qualenriethe soll entfernt werden. Kosten ca 50 Euro. Für die Ausführung ist der Ortsvertrauensmann zuständig. (Eine Enthaltung)
  • Der UWG-Antrag zur Verbesserung der Trinkwasserqualität in Bordenau ist durch Stimmengleichheit abgelehnt. SPD/Grüne halten den Antrag als überholt, da der Bürgermeister bereits aktiv ist, und stimmen gegen den Antrag.
  • Die Ausführungen zur Lage des Sports und der Bewegung in Neustadt wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (1 Enthaltung)

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