Mit alten Rezepten und ohne Konzept in die Verschuldung !
Der Rat der Stadt Neustadt muss sich am 7. Januar 2016 mit einem Antrag von CDU/SPD beschäftigen, der den Bau des Rathauses im Bereich der Marktstraße Süd mit weiteren Baumaßnahmen und Grundstücksgeschäften bündelt, die Kosten deutlich erhöht und durch eine spezielle Finanzierungsform die hohe Verschuldung in die Zukunft verschiebt. Ein haushalterischer Taschenspielertrick, bei dem eine Verschuldung nicht auftaucht und die Handlungsfähigkeit beim „Geldsegen“ erhalten bleibt.
Der Antrag ist schlimm, weil die SPD/CDU den Antrag gemeinsam mit 70% der Ratsmitglieder im Rücken stellen, und die Fraktionsvorsitzenden sich selbst bei Abweichlern sicher sein können, dass ihre Mitglieder diese Vorstellungen durchdrücken können. So ist auch der Tenor im Interview der Neustädter Zeitung vom 5.12.2015.
Die kleinen Parteien und Gruppen haben sich gegen den Antrag öffentlich positioniert (Grüne - UWG - FDP/BF)
Ich hoffe, dass die Bürgerinnen und Bürger sich zu der Baumaßnahme öffentlich äußern und will einige - aus meiner Sicht - wichtige Informationen geben.
Der Rat der Stadt Neustadt am Rübenberge hat beschlossen ein Rathaus zu bauen. Das ist gut so.
Wir Neustädter haben kein Rathaus, sondern die Verwaltung verteilt sich auf mehrere ältere Gebäude, für deren Nutzung teilweise Miete bezahlt wird bzw. laufend hohe Unterhaltskosten entstehen. In einigen Gebäuden lassen die Arbeitsbedingungen zu wünschen übrig. Die Notwendigkeit eines Neubaues ist bereits in der vorigen Ratsperiode erkannt worden. Die CDU hat z.B. im Juni 2007 den Bau des Rates an der Nienburger Str. beschlossen. Das Vorhaben wurde allerdings im August 2010 zurückgezogen!
Standort ?
Das Ergebnis der Standortuntersuchung durch das beauftragte Architekturbüro Messner wurde mit der Informationsdrucksache 2013/251 vom 5.11.2013 den Ratsmitgliedern in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt. Welche Stärken und Schwächen hat der Standort an der Nienburger Straße (bisheriger Standort) oder ein Neubau in der Südseite der Marktstraße. Die Verwaltung fasst die Standortuntersuchung wie folgt zusammen:
"Die für die Unterbringung der Stadtverwaltung geeigneten Standorte „Marktstraße-Süd" (Herzog-Erich-Allee) und „Nienburger Straße“ sind aus städtebaulich-planerischer Sicht annähernd gleichwertig im Gesamtbild, aber in den Schwerpunkten diametral zu bewerten:
Wird mehr Wert auf die Stadtentwicklungspotenziale, das Image, die Aufwertung und die Verwertung des Grundstückes der Innenstadt gelegt, so ist der Standort "Marktstraße-Süd" deutlich im Vorteil. Weiterhin würde sich das dann zur Verfügung stehende Grundstück an der Nienburger Straße (Richtwert ca. 2 Mio. EUR) gut vermarkten und nutzen lassen (die Fa. EDEKA hat hier bereits Interesse signalisiert). Die Baukosten für ein Rathaus am Standort "Marktstraße-Süd" belaufen sich auf rd. 12,42 Mio. EUR.
Der Standort "Nienburger Straße" bietet Vorteile aufgrund der Möglichkeit, die erforderlichen Stellplätze ebenerdig unterzubringen und aufgrund der voraussichtlich einfacheren baulichen Lösung. Der Standort “Marktstraße Süd“ verbleibt dann allerdings in der städtebaulichen Sackgasse, da wie auch in den letzten ca. 30 Jahren weiterhin keine entsprechende Nutzung und Vermarktung in Aussicht ist. Die Baukosten für ein Rathaus am Standort "Nienburger Straße" belaufen sich auf rd. 9,1 Mio. EUR.
Aus städtebaulicher und stadtentwicklerischer Sicht hat daher der Standort “Marktstraße-Süd“ einige Vorteile, weil er den Ansatz für die Hebung von Entwicklungspotential bietet, während der Standort „Nienburger Straße“ eher Entwicklungsrisiken beinhaltet."
Die gesamte Info-Drucksache 2013/251 kann von der Homepage der Stadt heruntergeladen werden. Als Suchwort die Nummer 2013/231 eingeben.
Zu diesem Zeitpunkt wird also nur vom Bau eines Rathauses ohne Vermischung mit Einzelhandel oder anderer Marktangebote gesprochen. Es geht allein um die Unterbringung der Verwaltung in einem Rathaus und und mit der Standortfrage um möglicherweise weiterer Effekte wie z.B. die Motivation Privater Investoren, sich mit entsprechenden Waren und Dienstleistungen im "Hinterhof" anzusiedeln.
Folgerichtig beschließt der Rat im November 2014 den Bebauungsplan Nr. 108H "Marktstraße-Süd" (2014/221), der den gesamten Hinterhof der Marktstraße bis zur Herzog Erich-Allee und im Westen von der Wunstorfer Straße sowie im Osten durch den Weg " Am Kleinen Walle" umfasst. Damit ist auch ein wichtiger Schritt für den Rathausbau gefasst.
Eine erste Übersicht über eine mögliche Entwicklung des Geländes wurde von Herrn Wippermann u.a. durch ein Modell vorgestellt. Die bunt gefärbten Flächen sind potentielle Flächen, die entweder im privaten oder städtischen Besitz sind und teilweise aufgrund rechtlicher Vorgaben erst in einigen Jahren zur Verfügung stehen könnten. Die Lage des Rathauses wird durch die schwarz gekennzeichnete Fläche (Nr. 2) dargestellt.
Finanzierung ?
In dieser Legislaturperiode wird die Finanzierung des Rathausbaues über zwei Möglichkeiten diskutiert:
- Die Stadt baut das Rathaus, die Finanzierung geschieht durch Grundstücksverkäufe, Zuschüsse und Kreditaufnahme
- Der Eigenbetrieb der Stadt "Die Wirtschaftsbetriebe" bauen das Rathaus und die Stadt mietet es wie es jetzt seit vielen Jahren der Fall ist.
Die Anmietung der Räume in einem Neubau der Wirtschaftsbetriebe hat, so die Hoffnung, den Effekt, dass die Miete im Kreislauf der Stadt bleibt, letztlich über die Gewinnausschüttung minus Schuldenabtrag der Wirtschaftsbetriebe. Diese Möglichkeit ist allerdings aufgrund rechtlicher Einschränkungen nicht möglich. So hat denn auch die Stadtverwaltung den Beschlussvorschlag 2015/102 "Zukünftige Unterbringung der Stadtverwaltung - Außerplanmäßige Ausgabe zur Vorbereitung einer Ausschreibung" dem Rat am 7.5.2015 vorgelegt.
- Das zukünftige Rathaus wird am Standort Marktstraße-Süd von der Stadt Neustadt a. Rbge. als Bauherr errichtet und betrieben.
- Dazu wird im Rahmen der Vorbereitung der Ausschreibung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Wahl der Vergabeart beauftragt.
- Die Verwaltung wird in der Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung und im Verfahren durch einen Fachanwalt für Vergaberecht unterstützt, der zu beauftragen ist.
- Als Grundlage für die Ausschreibung wird ein Gebäudeentwurf erarbeitet und mit dem Rat abgestimmt.
Über diesen Antrag konnten die Ratsmitglieder nicht diskutieren oder gar beschliessen. Dieser Antrag wurde von der Tagesordnung genommen, weil er vom vorbereitenden Verwaltungsauschuss auf Wunsch der SPD am 27.4.2015 zurückgestellt und seitdem nicht mehr behandelt wurde. Die Zurückstellung wurde von Klaus-Peter Sommer mit Beratungsbedarf wegen neuer Erkenntnisse beantragt. Alle VA-Mitglieder stimmten dem Begehren zu. Auf dieser Sitzung war das Dsziplinarverfahren von Windmann ein wichtiges (!) Thema.
Stille ruht der See. Acht Monate später liegt nun ein Antrag der CDU/SPD vor, der mit viel Trara für die Ratssitzung am 7.12.2015 in der Presse angekündigt wurde. Er lag dem Rat nicht vor; die Tröten haben vor lauter Siegesgebrüll den letzten Termin für die Einreichung des Antrags zur Behandlung im Rat vergessen. (siehe unter "Presse"). Er wird jetzt auf der Ratssitzung am 7.1.2016 auf dem Tisch liegen. Der Antrag ist ein Kontrastprogramm zum Vorschlag der Verwaltung und damit ein Affront gegen die Verwaltung und ihren Bürgermeister. Der Bürgermeister hat bereits erklärt, dass die Stadt ein Rathaus selber bauen und finanzieren kann. Das Verhalten zum Bürgermeister seitens der SPD ist nichts Neues. So wird z. B. die Bearbeitung der Themen und ihre Beschlussfassung wegen Beratungsbedarf zurückgestellt oder die Aufnahme von Themen in Ortsratsgremien verzögert oder Kontrastanträge gestellt.
Der CDU/SPD Antrag
I. Der Originaltext
Antrag der CDU/SPD (19.11.2015)
Die Fraktionen von CDU und SPD beantragen, einen Grundsatzbeschluss zur Innenstadtentwicklung Marktstraße-Süd mit folgenden Eckpunkten zu fassen:
- Die Stadt Neustadt am Rübenberge erwirbt vom Eigentümer zu maximal den Einstandskosten des Eigentümers die Immobilie des ehemaligen Kaufhauses Hibbe.
- Die Verwaltung bereitet eine funktionale Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung eines Public Private Partnership-Projektes an externe Investoren zum Bau eines Gebäudekomplexes auf den drei Grundstücken (s.Lageplan) mit folgenden Eckpunkten vor:
- Die drei Grundstücke sind einem Investor im Wege der Erbpacht zu überlassen.
- Für die zentrale Unterbringung des Rathauses muss gemäß der Nutzflächenbedarfsermittlung der Stadt eine Fläche von ca. 4600 qm in dem Gebäudekomplex zur Verfügung stehen und sinnvoll zu einer geschlossenen Nutzungseinheit verbunden werden.
- Im Erdgeschoss der Gebäudekomplexe sind u.a. Einzelhandelsflächen vorzusehen, wenigstens eine davon soll mindestens 1000 qm umfassen.
- Der Gebäudekomplex muss sinnvoll an die Marktstraße angeschlossen werden, eine transparente Wegeführung von der Marktstraße zur Marktstraße-Süd und zur Wunstorfer Straße ermöglichen und soll sich architektonisch ansprechend in das Stadtbild der näheren Umgebung einfügen.
- Unter dem Gebäudekomplex sind im Wege einer Tiefgarage ausreichende Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter und Besucher der Stadtverwaltung sowie für die Einzelhandelsflächen zu schaffen.Die Verwaltung kann für die Erstellung der funktionalen Ausschreibung auf externen Sachverstand zurückgreifen. Entsprechende Haushaltsermächtigungen sollen im Haushalt 2016 verankert werden.
- Die tatsächliche Ausschreibung soll spätestens bis zum 31.3.2016 erfolgen.
Begründung: Der Rat ist sich in großer Mehrheit darüber einig, dass ein neues Rathaus gebaut werden muss, um optimale Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer zu schaffen. Ebenso gibt es einen Mehrheitsbeschluss, wo das neue Rathaus gebaut werden soll. Der Bau des neuen Rathauses bietet die Chance, die Stadtentwicklung für Neustadt voranzutreiben. Im Sinne einer positiven Entwicklung der Innenstadt und zur Steigerung der Attraktivität ist es deshalb erforderlich, den Bau eines zentralen Rathauses in ein Gesamtkonzept für die Marktstraße-Süd einzubinden. Das Rathaus und die Schaffung guter Einkaufsmöglichkeiten mit größeren Flächen für Frequenzbringer fördern die Belebung der Innenstadt durch neue Anziehungspunkte in der Fußgängerzone.
Mit freundlichen Grüßen Klaus-Peter Sommer (Fraktionsvorsitzender SPD), Sebastian Lechner (Fraktionsvorsitzender CDU)
II. Bewertung des Antrags
* Der Antrag geht über den eigentlichen Rathausbau hinaus, verteuert das Projekt in unnötiger Weise und geht von Botschaften aus der Glaskugel aus.
- Das Hibbehaus soll gekauft (2 Millionen), stadteigene Grundstücke in Erbpacht vergeben und für die Nutzung des Verwaltungsgebäudes soll Miete gezahlt werden. Wir Bürger "verschenken" also Geld und Eigentum und bezahlen dafür Miete.
Das Hibbehaus ist unter architektonischer Sicht einfach nur hässlich, ein Fehler aus den sechziger Jahren. Ich kann mir schon vorstellen, dass der Eigentümer es los haben will. Für unseren Rathausbau nicht notwendig. - Vorhandene Grundstücke können zur Finanzierung des Rathauses verkauft werden.
* Das Angebot großer Ladenzeilen im Erdgeschoss des Rathauses sind ein großer Flop.
- Die Anwesenheit des Rathauses im Zentrum lockt nicht zwangsläufig Kunden in die Geschäfte im Erdgeschoss. Dies wird nur ein attraktives Angebot schaffen. Der Stadtmarketingverein und die Gemeinschaft für Wirtschaftsförderung (GfW) sind seit vielen Jahren aktiv und haben das Sterben der Geschäfte nicht verhindern können. Die Ansiedlung größerer Kaufhäuser oder Einzelhandelsbetriebe in der Innenstadt ist nicht erreicht worden.
- Immer wieder hört man, dass ca 19 000 Menschen in der Innenstadt zu wenig Kunden für größere Geschäfte im Kernbereich liefern.
- Wenn Bürgerinnen und Bürger etwas Besonderes kaufen wollen, fahren sie nach Garbsen oder nach Hannover. Die Bevölkerung im hohen Norden Neustadts haben mit Nienburg oder Schwarmstedt Alternativen.
- Das Kaufverhalten älterer Bürgerinnen und Bürger ist deutlich anders als das der jungen Menschen. Wir wissen alle, dass die Bevölkerung insgesamt älter wird.
- Das Internet wird immer stärker Konkurrent, insbesondere der Klein- und Mittelstädte. Selbst die Lebensmittelbranche entwickelt immer bessere Formen der Vermarktung und Lieferung ihrer Waren.
- Große Einzelhandelsketten wie Aldi, Lidl, Famila, Edeka/Neukauf, Rewe, Netto, Schuhwerk, Deichmann, Dänisches Bettenlager u. a. versorgen bereits - einzeln oder in kleinen und großen Standorten - an allen Ausfahrtstraßen Neustadts die Wohngebiete um den Stadtkern.
* Der Parkplatzverlust muss ersetzt werden durch
- eine Tiefgarage unterhalb des Rathauses (+ ca 1 Million)
- Aufstockung des Parkhauses in der Innenstadt oder
- das vorgesehene Parkhaus auf der Westseite des ZOB (soll wohl ohnehin gebaut werden).
* Eine zu starke Ansiedlung von Geschäften im Südbereich, gewissermaßen am Ende der Marktstraße, könnte den Bestand der Geschäfte am anderen Ende der Marktstraße, der Leinstraße und Zwischen den Brücken noch stärker als bisher gefährden.
* Grundsätzlich sollte der Staat bei Investitionen im marktwirtschaftlichen Bereich Zurückhaltung bewahren.
III. Zusammenfassung
Die ursprüngliche Vorstellung nur für die Verwaltung ein Rathaus mit eigenen Mitteln zu bauen, ist realistisch und überschaubar finanzierbar. Der ursprüngliche Antrag der Stadtverwaltung (s.o) setzt ein Zeichen, den "Hinterhof" umzugestalten. Vielleicht finden sich private Investoren, sich an der Innenstadtentwicklung zu beteiligen. Da könnte der neue Wirtschaftsförderer seine Fähigkeiten entfalten. Dazu braucht es allerdings Konzepte.
Die anderen Vorstellungen sind auf jeden Fall sparsamere Lösungen. Wenn nur die Kosten- und Eigentumsfrage im Mittelpunkt der Betrachtung steht, muss das Rathaus an bisheriger Stelle in der Nienburger Straße gebaut werden.
Antrag Bündnis90/Die Grünen (9.12.2015)
Aufgrund der Zustände in den bisherigen Räumen fordern die Grünen den Bau eines Rathauses auf den städtischen Flächen der Marktstraße-Süd
Hierzu stellen wir folgenden Antrag:
Die Stadt Neustadt wird beauftragt ein Rathaus auf den städtischen Flächen an der Marktstraße-Süd zu errichten. Dieses soll entweder von der Stadt Neustadt oder deren Wirtschaftsbetrieben finanziert werden. Im Falle der Finanzierung über die Wirtschaftsbetriebe, soll ein Vermieter- Mietermodell erarbeitet werden. Das Rathaus soll dabei als eigenständiges Gebäude ohne Abhängigkeit von Einzelhandelsflächen errichtet werden.
Mit freundlichem Gruß Dominic Herbst (Fraktionsvorsitzender)
Antrag UWG (17.12.2015)
Der Ratsbeschluss vom 12.12.2013 (Beschlussdrucksache 2013/277) wird aufgehoben.
Die zukünftige Unterbringung der Stadtverwaltung Neustadt soll an dem Standort Nienburger Str. erfolgen. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Finanzierung zu untersuchen und dem Rat vorzustellen. Es ist zu prüfen ob die Stadt als Bauherr das Gebäude selbst finanziert, oder die Wirtschaftsbetriebe als Grundstückseigentümer das Gebäude errichten und die Stadtverwaltung die Räume anmietet. Ein solches Mietverhältnis besteht für die von der Stadt genutzten Verwaltungsräume in der Nienburger Str. bereits.
Die Untersuchungsergebnisse des Büro Messner sollen bei der Umsetzung einfließen.
Begründung: Die Verwaltung kommt in der am 12.12.2013 vorgestellten Studie zu folgendem abschließenden Ergebnis. Der Testentwurf des Büros Messner stellt dar, dass an der Nienburger Str. eine effiziente Unterbringung der Stadtverwaltung in einem Gebäude möglich ist, das auch den Altbaubestand mit einbezieht. Die Unterbringung in der Nienburger Str kostet nach den Unterlagen von 2013 ca. 3.1 Millionen weniger.
Weitere Begründung folgt in der Sitzung.
Mit freundlichen Grüßen Ostermann (Fraktionsvorsitzender)
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