Beitragsseiten

Zum Erhalt bzw. Ausbau der notwendigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge müssen sich kleinere Ortschaften zu Zentren zusammenschliessen, um für die Anbieter von Handel und Dienstleistungen im technischen und sozialen Bereich attraktiv zu sein.

In der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause (10. Juli 2014) sind mit den Stimmen von SPD und Bündnis90/Die Grünen „Ziele zur Entwicklung von Wohnbauland in Neustadt a. Rbge (ländliche Kleinzentren, Innenentwicklung)“ (Drucksache 2014/021/3) beschlossen worden:

  1. "Die Entwicklung von Wohnbauland in der Stadt Neustadt a. Rbge. wird zukünftig unter Einhaltung der nachfolgenden städtebaulichen Zielsetzungen vorgenommen:
    1. Analog zu den Vorgaben der Landesplanung und Raumordnung (Zentrale Orte Prinzip) ist das Neustädter dreistufige Gliederungssystem als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Neustadt a. Rbge. weiterhin bindend.
    2. Die Kernstadt Neustadt a. Rbge. soll als Siedlungsschwerpunkt vorrangig Wohnentwicklungsstandort sein. Die Stadtteile, die gesicherte ländliche Kleinzentren sind, sollen bedarfsgerecht eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungsentwicklung anbieten. In den übrigen Dörfern, die keine Versorgungsschwerpunkte sind, wird neues Wohnbauland in einem Umfang von 2 % der Siedlungsfläche vorgehalten, um den Bedarf Bauwilliger zu decken. Baulücken und Bestandsimmobilien sind bevorzugt zu nutzen. Sofern dies nachweislich nicht möglich ist, kann im Einzelfall eine Nachverdichtung über Satzungen gemäß dem BauGB erfolgen. Folgende Stadteile sind ländliche bzw. kooperierende ländliche Kleinzentren:
      - Hagen / Eilvese
      - Mandelsloh / Helstorf
      - Mardorf
      - Bordenau
      Das Verhältnis der Grunddaseinsfunktionen Versorgen und Wohnen in den kooperierenden ländlichen Kleinzentren ist konzeptionell aufeinander abzustimmen.
    3. Der Innenentwicklung wird Vorzug vor der Außenentwicklung gegeben. Dies soll als wesentlicher ökologischer sowie ökonomischer und sozialer Aspekt der gesamträumlichen Stadtentwicklung gelten. Eine Innenentwicklung die dem historisch gewachsenen und landwirtschaftlich geprägten Ortscharakter widerspricht, muss ausgeschlossen werden.
    4. Mit der Ausweisung von Wohnbauland muss sparsam und vorausschauend umgegangen werden. Zur Vermeidung von Überangeboten und zur Sicherung der langfristigen Nutzung vorhandener Gebäudesubstanz muss Wohnbauland bedarfsgerecht entwickelt werden.
    5. Die Flächen zur Wohnbaulandentwicklung sind so zu wählen, dass die Immissionsbelastungen für die Fläche und deren zukünftigen Bewohner möglichst gering sind.
    6. Ökologisch sensible Bereiche sind von der Wohnbaulandentwicklung ausgeschlossen.
    7. Wohnbaulandentwicklungsflächen sollen optimal an den ÖPNV angebunden sein und einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Mobilität, insbesondere in Bezug auf die Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr), leisten.
    8. Die technische Infrastruktur zur Erschließung von Wohnbaulandflächen soll möglichst bereits vorhanden sein und die Bebauung der Fläche zu einer optimalen Auslastung der Infrastruktur führen. Dies steht auch im Kontext der Minimierung von Infrastrukturfolgekosten.
      Die Leitsätze sind mit den Zielen des Klimaschutzes (Aktionsprogramm Klimaschutz und Siedlungsentwicklung Neustadt a. Rbge.)“ abgestimmt und sind durch regelmäßige Kontrolle und Aktualisierung raumrelevanten Entwicklungen anzupassen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Leitsätze und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, Baulandbevorratung zu betreiben.
  3. Städtische Flächen, die im Rahmen des Spiel- und Bolzplatzkonzeptes (siehe hierzu Drucksache Nr. 205/2012) zukünftig für die Wohnbebauung seitens der Stadt vermarktet werden sollen, sind bevorzugt an junge Familien mit Kindern und geringem Einkommen zu veräußern. Es sind geeignete Vergabeinstrumentarien zu entwickeln.
  4. Der Bürgermeister wird gebeten, ein Gutachten für die Erfassung und Analyse raumrelevanter Daten, welches Rückschlüsse und Aussagen über die ländlichen Kleinzentren und die Zukunftsfähigkeit der Stadtteile im Stadtgebiet Neustadt a. Rbge. gibt, im Haushaltsjahr 2015 zu beauftragen. Dementsprechende Haushaltsmittel sind einzustellen."

Siedlungsentwicklung - Zentren