Der Integrationsbeirat -Brückenbauer in einer Gesellschaft der Vielfalt

Die Vertretung der Migrantinnen und Migranten unserer Stadt

Warum ein Integrationsbeirat?

Die Stadt Neustadt a. Rbge. möchte die Erfahrungen der Migrantinnen und Migranten für den Integrationsprozess zugezogener Menschen nutzen, auf ihren Erfahrungen aufbauen und von diesen lernen. Damit soll das Zusammenleben von Neubürgerinnen und Neubürgern und den Neustädterinnen und Neustädtern verbessert werden.

Alle Migrantinnen und Migranten, die Lust an der Mitgestaltung des gemeinsamen Miteinanders in Neustadt haben, können sich in den politischen Parteien engagieren, in unterschiedlichen Gruppen mitwirken oder sich im Integrationsbeirat von Migrantinnen und Migranten wählen lassen.

Wenn man zur Wahl antreten oder durch seine Stimmabgabe mitbestimmen möchte, wer in den Integrationsbeirat sollte, muss das Anmeldeformular im Flyer (linke Seite) downloaden, ausfüllen und bei der Stadtverwaltung abgeben.

Wer darf wählen? Wer darf gewählt werden?
Wahlberechtigt sind alle Migrantinnen und Migranten.
Migranten sind alle

  • nach 1949 nach Deutschland eingewanderte Menschen oder
  • in Deutschland lebende Ausländer oder
  • Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, deren Eltern bzw. ein Elternteil im Ausland geboren wurden oder
  • Menschen, deren Eltern bzw. ein Elternteil in Deutschland geboren wurden und keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Der Integrationsbeirat als Brückenbauer einer Gesellschaft der Vielfalt

Was können Sie als Mitglied des Integrationsbeirates bewirken?

  • Sie unterstützen Menschen mit Migrationshintergrund durch persönliche Beratung und konkrete Hilfe im Alltag, wie etwa bei Problemen mit Vermietern/ Nachbarn, bei der Arbeitssuche, beim Finden der richtigen Beratungsstelle oder der Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung.
  • Sie bringen Themen und Sichtweisen in die örtliche Politik ein, die leicht übersehen werden.
  • Sie erweitern mit Ihren Migrationserfahrungen den Kreis der Akteurinnen und Akteure in der Kommunalpolitik.
  • Sie bauen durch persönliche Kontakte mit den Neustädterinnen und Neustädtern mögliche Vorurteile ab.

Aufgaben des Integrationsbeirates und seiner Mitglieder

Der Beirat hat gegenüber der Politik, der Verwaltung und der Öffentlichkeit bestimmte Pflichten.
Dazu gehören insbesondere:

  • Politik und Verwaltung beraten
  • Anträge, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu aktuellen politischen Themen verfassen
  • Vorlagen der Verwaltung bearbeiten
  • öffentliche Stellungnahmen abgeben
  • Förderung und Unterstützung der Beiratsarbeit
  • Teilnahme an Integrationsbeiratssitzungen