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Etwas lauter und kesser, weil wohl nicht so brisant, waren dann die Beiträge zur Resolution der CDU zum Erhalt der Sackabfuhr: „Die Sackabfuhr in der Stadt Neustadt a. Rbge. muss erhalten werden.“ Die Ratsmehrheit aus Grünen/SPD wollte mit der Ablehnung der Resolution nicht die inhaltliche Aussage grundsätzlich ablehnen und stimmte deshalb mit 21 gegen 15 Stimmen für Nichtbefassung.
Hintergrund: Mit unterschiedlichen Gebühren wird der Restmüll in der Stadt Hannover mit Tonnen/Containern gesammelt während in vielen Umlandgemeinden die Sackabfuhr im Mittelpunkt steht. In der Region sollen bereits 70% des Restmülls mit der „Tonne“ abgefahren werden.
Der CDU-Regionspolitiker Wicke hatte vor dem Verwaltungsgericht gegen die unterschiedlichen Gebühren mit „Erfolg“ geklagt. Jetzt muss die Gebührenordnung unter der Berücksichtigung zusätzlicher Bedingungen neu gefasst werden. Die Abfallentsorgungsgesellschaft „aha“ hatte auf der Grundlage dieser Vorgaben unterschiedliche Vorschläge zur Diskussion einer neuen Gebührenordnung vorgelegt, die alle zu höheren Gebühren führten. Dies ist nicht nachvollziehbar und lässt vermuten, dass „aha“ die Gelegenheit nutzen möchte, sich finanziell besser aufzustellen. Außerdem fehlten bis zur Ratssitzung noch nachprüfbare bzw. nachvollziehbare Zahlen. Für mich ist wichtig, dass die Diskussion folgende Ziele verfolgt

  • Anreiz zur Müllvermeidung
  • Sozialverträglichkeit
  • Gebührengerechtigkeit
  • Hoher Dienstleistungsstandard

und zur günstigsten finanziellen Lösung für die Kunden führt.
Übrigens sollen in mehreren Gemeinden Resolutionen für die Sackabfuhr durch die CDU eingebracht worden sein; Zufall oder Taktik, um vom Verursacher der Diskussion abzulenken? (DS 26/2013)

[Anmerkung vom 6.4.2013: siehe Infobrief "Die Abfallgebührensatzung 2014, Stand 4.4.2013", Herausgeber: Grüne Regionsfraktion]

Das Gerichtsurteil in voller Länge und die Pressemitteilung ist im Landesjustizportal zu finden.