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Wunderschön hat Herr Dr. Windmann noch einmal die Vergangenheit und die Schlussfolgerung für zukünftiges Handeln in seiner Rede vor dem Rat zusammengefasst:

"Verkehrsentwicklung in Neustadt heißt 40 Jahre Planung und keine konkreten Fortschritte.

Der erste Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 1971 ging von einer Realisierung der Planung innerhalb von 20 bis 30 Jahren aus. Für den Bahnübergang Nienburger Straße wurde 1985 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, 1986 wurde das Verfahren auf Antrag der Stadt unterbrochen und 1989 eingestellt, weil 1987 ein zweiter Generalverkehrsplan beschlossen wurde, der erstmals die Westverlegung der B 442 auf die Westseite der Bahn vorsah. In spätestens 20 Jahren sollte dieser Plan realisiert werden. Es sollten zunächst keine Planfeststellungsverfahren betrieben werden, sondern eine Lösung im Rahmen der Bauleitplanung realisiert werden. 1995 wurde ein Bauentwurf durch die Firma Haas Consult vorgelegt. 1998 gab es einen Gesehenvermerk der Beteiligten zur Finanzierung im Rahmen einer Fiktivberechnung. Irgendwelche Rechte oder Pflichten, wie sie einem Vertrag eigen sind, wurden dadurch nicht begründet. 2002 entschied der Rat der Stadt Neustadt, dass zunächst keine Westverlegung der B 442 erfolgen soll, sondern ein neues Verkehrskonzept entworfen werden soll, dass 2006 beschlossen wurde. 2010 entschied der Rat, dass die Maßnahme B des Verkehrskonzeptes - die NordWesttangente zwischen den Kreuzungspunkten Himmelreich und Moorstraße/östlich ASB - nicht realisiert werden soll und im Übrigen die erforderliche Planfeststellungen eingeleitet werden sollen.

Ich habe gerätselt wieso eigentlich die Beteiligten vom Bahn und Straßenbauamt in Vorgesprächen zu dieser Drucksache so distanziert reagiert haben. Angesichts dieses Verlaufs der Planung und Veränderung der Planung, muss ich dafür Verständnis aufbringen. Die Position der Stadt Neustadt erschien manchem der Beteiligten als zu unsicher. Deshalb wurden auf der Strecke zwischen Wunstorf und Bremen auch alle möglichen Bahnübergänge bearbeitet, nur auf dem Gebiet der Stadt Neustadt hat sich nichts getan.

Die geplanten Kosten für die gesamte derzeitige Verkehrsplanung betragen zurzeit aktualisiert auf den Stand 2011 51 Millionen €. Der städtische Anteil beträgt 13,2 Millionen €, da von ca. 3 Millionen € für die Eisenbahnkreuzungsbauwerke (Nienburger Straße, Siemensstraße und Moordorfer Straße) und 10,2 Millionen € für die Westverlegung der B 442. Der Grunderwerb für die Verlegung der B 442 wurde ursprünglich mit rund 1,5 Millionen € kalkuliert, aktualisiert auf den Stand 2011 werden Plankosten in Höhe von 2 Millionen € veranschlagt. Bisher wurden tatsächlich rund 3,6 Millionen € für Grundstücke, die im Zusammenhang mit der Verlegung der B 442 erworben wurden, verausgabt. Es sind aber noch nicht alle Grundstücke, die für die Verwirklichung der Westverlegung der B 442 erforderlich wären, erworben; es wäre also mit weitere Kosten für den Grundstückserwerb zu rechnen, wenn diese Variante weiterverfolgt wird.

Insgesamt kann mit einer Förderung der Verkehrsmaßnahmen nach dem Entflechtungsgesetz und dem Eisenbahnkreuzungsgesetz in Höhe von 60% gerechnet werden, so dass ca. 5,3 Millionen € an Plankosten durch die Stadt finanziert werden müssten. Allein für den Grundstückserwerb ist allerdings -wie gesagt -jetzt schon mit höheren Kosten als geplant zu rechnen.

 Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat darauf hingewiesen, dass 2015/16 eine Umklassifizierung des Straßennetzes vorgesehen ist, die unter anderem vorsieht die heutige K 333 und die B 442 in Ihrer Klassifikation zu tauschen. Für die Finanzierung des Bahnüberganges Moordorfer Straße hätte das erheblich Folgen, weil dann nicht mehr der Bund, sondern die Region Hannover der zuständige Baulastträger wäre. Der Bund müsste die Kosten nur tragen, wenn auf der jetzigen K 333 50% Durchgangsverkehr läge. Nach dem aktuellen Verkehrskonzept ist aber nur mit 10% Durchgangsverkehr zu rechnen.

Die Grundlagen des noch gültigen Verkehrskonzeptes datieren aus den 70er und 80er Jahren. In der Folge wurden die Grundlagen nur noch fortgeschrieben, aber nicht in ihren Grundannahmen geprüft. Zweitens hat es insbesondere die letzten 15 Jahre neue technische Entwicklungen im Hinblick auf Verkehrsleitsysteme gegeben, die versprechen -zumindest an einigen Punkten -zu deutlich geringeren Kosten einen Verkehrsfluss aufrecht zu halten.

Insgesamt würde man im Zivilrecht davon sprechen, dass die Geschäftsgrundlage für die derzeit bestehende Verkehrsplanung entfallen ist. Eine Überprüfung der Grundannahmen ist daher erforderlich. Zugleich soll durch die Konzentration der Aktivitäten auf einzelne Verkehrsknoten die Realisierungschance einzelner Maßnahmen erhöht werden. Die Verwaltung ist allerdings auch auf eine stabile und berechenbare Beschlusslage angewiesen, um auch den Realisierungspartnern die Sicherheit im Vorgehen zu vermitteln. Das fällt leichter, wenn zunächst nur einzelne Verkehrsknoten bearbeitet werden. Deshalb schlagen ich vor den Verkehrsknoten in Poggenhagen sofort zu planen und einer zügigen Realisierung zuzuführen, ohne erst ein komplettes, revidiertes Gesamtkonzept abzuwarten.
(Manuskript; es gilt das gesprochene Wort)"