Rote Fahrradschutzstreifen auf den Regionsstraßen in Bordenau

Querung und Fahrradschutzstreifen

Nach Fertigstellung des Bürgersteiges in der Straße Am Dorfteich ist der Fahrradweg neu gekennzeichnet. Die Richtungpfeile weisen auf einen Fahrradweg für beide Richtungen hin. Im Zuge der Erneuerung ist auch gleich die Fahrradquerung rot markiert worden.

Der Fahrradschutzstreifen von der Leinebrücke bis zum Ortsausgang Richtung Frielingen ist fast fertig. Dieser Fahrradweg wird noch mit roter Farbe besonders hervorgehoben. Der Fahrradweg auf der Bordenauer Str. erhält ebenfalls durch die Region einen roten Anstrich.

Diese Maßnahmen sind ganz im Sinne des Ortsrates, der auf seiner Sitzung am 23.6.2020 den Initiativantrag der Gruppe SPD/Bündnis90 Die Grünen einstimmig beschlossen hat:

Piktogramme
Auto- und Fahrradverkehr

"Mit diesem Schreiben stellen wir den Initiativantrag zur farblichen Kenntlichmachung von Querungen der Geh- und Radwege an Kreuzungen und Einmündungen in der Ortschaft Bordenau.
Begründung: Straßenmarkierungen oder Bodenmarkierungen sind farbliche Kennzeichnungen auf der Oberfläche von Verkehrsflächen des Straßenverkehrs. Sie gehören zur Straßenausstattung und dienen der Verkehrsführung und der Kennzeichnung verschiedener Verkehrsflächen. Des Weiteren tragen sie zur Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit anderen Verkehrsteilnehmern (hier: Fuß- und Radverkehr) bei.
Neben der Führung des Verkehrs kann die Fahrbahnmarkierung den Verkehrsteilnehmer vor Gefahr warnen und Hinweise für die Wegweisung liefern.

In der Ortschaft Bordenau soll aus genannten Gründen diese Kennzeichnung an folgenden Einmündungen und querungen angebracht werden:

  • Einmündungen auf der Bordenauer Str. (Vor der Wakhorst, Auf der Wakhorst, Masurenstraße, Gänsefuß und Alter Torfmoorweg)
  • Einmündungen auf den Steinweg (Bäckerstraße an der Kirche, Am Dorfteich gegenüber NP)
  • Querungen am Steinweg (Kirche)
  • Querung am Steinweg (Ecke Bordenauer Straße)"

Die Region kennzeichnet ihre Fahrradschutzstreifen mit roter Farbe und mit einer durchgehenden oder gestrichelten weißen Linie. Da die Schutzstreifen in der Regel nur in einer Fahrtrichtung zu nutzen sind, müssen die Fahrradfahrer in der Gegenrichtung die Fläche für die Autofahrer nutzen. Es werden jetzt auf diesen Flächen Piktogramme mit einem Fahrrad aufgebracht. Dies ist ein Hinweis für Auto- und Radfahrer, dass beide Verkehrsteilnehmer die Fläche benutzen.

Weitere Informationen zum "Radfahren in Ortdurchfahrten" sind auf der Webseite der Region Hannover zu finden..

Roter Fahrradstreifen ab 7.8.2020
Roter Fahrradstreifen ab 7.8.2020