Das Baugebiet "Questhorst" ist das zentrale Thema in der Ortsratssitzung Bordenau am 9. Dezember 2015.
Zur Geschichte
1. Schritt (Grundsatzbeschluss): Der Verwaltungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 9.12.2013 der Initiative des Ortsrates, ein Baugebiet "Questhorst" zu entwickeln grundsätzlich zugestimmt.
Anmerkung: Die CDU hat den Antrag weder im Ortsrat Bordenau noch im Verwaltungsausschuss zugestimmt !
2. Schritt (Aufstellungsbeschluss): Auf der Ortsratssitzung am 18.11.2014 stellen Herr Wippermann (Fachdienst Planung und Bauordnung) und Herr Meyer (Planungsbüro Stadtentwicklung) die Inhalte des Bebauungsplanes anhand verschiedener Planungsskizzen vor. Nach intensiver Beratung beschließt der Ortsrat mit 6 Ja-Stimmen (SPD/Grüne) und 3 Enthaltungen (CDU) den Bebauungsplan.
Die Verwaltung muss jetzt dafür sorgen, dass die "Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" gewährleistet wird. "Allgemeine Ziele und Zwecke sind die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauland einschließlich der dafür erforderlichen verkehrlichen Erschließung."(Beschlusstext)
Anmerkung: Die folgenden Ausschüsse (Umwelt- und Stadtentwicklung, Verwaltungsausschuss) stimmen der Planung einstimmig zu.
Aktuelle Ortsratssitzung
3. Schritt (Auslegungsbeschluss): In der heutigen Ortsratssitzung präsentierte der Fachdienst 60 (Planung und Bauordnung) unter Leitung von Herrn Wippermann die aktuellen Pläne des Baugebietes und erläuterte die Maßnahmen und Überlegungen zu den von den zuständigen Behörden vorgebrachten Hinweise und Kritikpunkte.
Im Bereich des Baugebietes ist die Feldlerche heimisch, ein Vogel, der auf der roten Liste gefährdeter Tiere steht. Durch die Besiedelung und die fortschreitend intensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen wird der Feldlerche der notwendige Lebensraum entzogen. Als Ersatz für die neue Siedlung Questhorst wird eine sogenannte Kompensationsfläche für die Tiere in der Nähe des Dammkrugs an der B6 geschaffen. Diese Fläche bleibt sich relativ selbst überlassen und wird extensiv geflegt.
Der vorgesehene Privatweg im Westen des Baugebietes (siehe Bild 2) wird sehr unterschiedlich bewertet. Zur Erhaltung möglichst vieler Baugrundstücksflächen wird der Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich akzeptiert. Im südlichen Ende ist kein Wendehammer vorgesehen; die Straße wird bei einer späteren Erweiterung des Baugeländes zur öffentlichen Straße umgewidmet und erhält dann im südlichen Ende einen Wendehammer. So kann ein Grundstück mehr angeboten werden.
Nach intensiver Beratung u.a. vieler spezieller Aspekte befürwortet der Ortsrat mit 7 Jastimmen (SPD/Grüne/UWG) und 3 Enthaltungen (CDU) den Auslegungsbeschluss.