Baumaßnahme

  • 23.5.2017: Zwei Themen beherrschen die Ortsratssitzung

    Der Ausbau Straße „Am Dorfteich“ und die Abschaffung der Gestaltungssatzung Bordenau

    Dorfgemeinschaftshaus

    Die Vertreter der Stadtverwaltung, Abteilung Tiefbau, und des Planungsbüros stellten den Ausbau der Straße „Am Dorfteich“ vor:

    • Ein breiter Fußgängerweg begleitet den Neuausbau von der Bordenauer Straße bis hin zum Neubaugebiet „Questhorst“. Höchstgeschwindigkeit ist 30km/h.
    • Es sind deutlich mehr Parkplätze als bisher vorgesehen, in der Regel auf der Festplatzseite.
    • Entlang des Schulhofes und des Schulgebäudes wird die Straße auf die Höhe des Bürgersteiges angehoben, mit rotem Belag gedeckt und als Spielstraße ausgewiesen.. Die Autofahrer werden gezwungen, mit geringer Geschwindigkeit zu fahren.
    • Der vorhandene Baumbestand ist bereits in der jüngsten Vergangenheit stark gelichtet worden. Die restlichen Bäume werden jetzt gefällt und durch neue junge Bäume ersetzt. So kann die Straße optimal ausgebaut werden.
  • Akteure zum Bürgerbegehren populistisch?

    Bürgerbegehren unzulässig

    Der Verwaltungsausschuss am 11.7.2016 ist der Bewertung der Stadtverwaltung gefolgt und hat das Bürgerbegehren zum Bau eines Rathauses an der Nienburger Straße für unzulässig erklärt.

    Das war nicht in Ordnung !

    Die Reaktionen der UWG (hier besonders Herr Hahn und Herr Ostermann in der Presse am 13.7.2016) sind keine Überraschung: Die Ablehnung zeige, dass die Ratspolitiker den Willen der 4000 ignoriere. Die UWG tue das nicht. Herr Ostermann werde jetzt klagen. Die Mehrheit der Ratspolitiker sei leider „uneinsichtig“.

  • Das Jahr 2018 - Bautätigkeiten beginnen

    Sitzung am 7.11.2017:
    Sanierung "Am Dorfteich", Neubau des NP-Marktes, Sanierung des DGH

    Dorfgemeinschaftshaus

    Die Sanierung der Straße "Am Dorfteich" von der Bordenauerstraße bis hin zum Neubaugebiet Questhorst ist beschlossen und beginnt in der 15. Woche 2018. Die Baumaßnahme wird wohl im Oktober abgeschlossen sein.

    Für den Neubau des NP-Marktes liegt der Flächennutzungsplan Nr. 38 und der Bebauungsplan Nr. 966 "Nahversorungsmarkt Am Steinweg" dem Ortsrat zur Abstimmung vor. Die Stadtverwaltung hat die Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie von 11 Personen geprüft und abgewegt, inwieweit den Anregungen gefolgt und die Planungen verändert werden müssen.
    Der Ortsrat folgt der Beurteilung durch die Verwaltung und stimmt einstimmig für die Baumaßnahme im Rahmen des Plans.

  • Neuer Fahrradstreifen durch Bordenau

    Bau desFahrradstreifens
    Baubeginn an der Leinebrücke

    Drei Wochen lang keine Autodurchfahrt über die Leinebrücke

    Ab 13. Juli 2020 wird ein Fahrradstreifen entlang der Ortsdurchfahrt von der Bordenauer Leinebrücke bis zur Ortsausfahrt Frielingen auf der rechten Straßenseite gebaut (siehe Bauplan). Am Ende der Brücke auf der Höhe der Ortseinfahrt wird die Straße verengt, um den Fahrradverkehr von der linken auf die rechte Straßenseite zu lenken. Die Baumaßnahme soll laut Plan in drei Wochen abgeschlossen sein.

    Dies ist eine sinnvolle Baumaßnahme der Region Hannover und dem steigenden Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger geschuldet, auf das Fahrrad umzusteigen. Der neue Fahrradstreifen bietet einen verbesserten Schutz für die Fahrradfahrer und reduziert die Geschwindigkeit der Autos.
    Die Autofahrer dürfen auf dem Fahrradstreichen nicht parken!

    Nach bereits zwei Wochen (!) ist die Brücke wieder freigegeben.

    Fahrradstreifen Brücke
    Ab 24.7.2020 wieder für Verkehr freigegeben

    Von der Brücke kommend ist jetzt rechts eine Fahrbahnverengung und danach eine auf der linken Seite gebaut worden. Die zweite Fahrbahnverengung ist die Stelle, an der die Fahrradfahrer auf die rechte Fahrbahn wechseln, wo in den folgenden Tagen ein rot markierter Fahrradstreifen Richtung Frielingen aufgemalt wird.

     

  • Ortsratssitzung am 8. August 2017

    Schwerpunkt sind organisatorische Fragen zu Projekten in Bordenau.

    Dorfgemeinschaftshaus

    Hier eine kurze Zusammenfassung:

      • Die "Örtliche Bauvorschrift über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden innerhalb des Stadtteils Bordenau" aus dem Jahr 1992
        Auf der Ortsratssitzung am 23.5.2017 hat der Ortsrat- wie auch einige andere Ortsräte - die Aufhebung der Gestaltungssatzung beschlossen. Die Stadtverwaltung hat dies zum Anlass genommen, eine neue Bauvorschrift - jetzt für alle Ortsteile - vorzulegen. Der Ortsrat möchte diese Ausarbeitung, vor einer endgültigen Beschlussfassung im Rat, selbst diskutieren und beschließen.
  • Wird das Baugebiet Questhorst Wirklichkeit ?

    Baugebiet Questhorst
    Baugebiet Questhorst Abschnitt I

    Über 15 Jahre ist die Questhorst in Bordenau als Baugebiet im Gespräch. Im Dezember 2013 hat der Verwaltungsauschuss der Stadt Neustadt den Grundsatzbeschluss gefasst, das Baugebiet Questhorst zu verwirklichen. Ziel ist die Schaffung von Wohnraumflächen zur bedarfsgerechten Entwicklung des Stadtteils Bordenau. Inzwischen gibt es mehrere umfassende Vorlagen, Boden- und Lärmguthaben, Festlegung von Kompensationsflächen, Stellungnahmen und Anregungen zur Umsetzung des Bauvorhabens. Leider scheitert die Umsetzung, weil ein Grundstückseigentümer nicht bereit ist, die entsprechenden Verträge zu unterschreiben.