NSchG

  • Der Start in das Schuljahr 2015/2016 steht bevor

    {jcomments on}Bauwagen GS Nord

    Keine Schullaufbahnempfehlung mehr.

    Mit der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NschG) fällt ab 1.8.2015 die Schullaufbahnempfehlung am Ende des 4. Schuljahres weg.

    Die Schulen müssen im Laufe des 4. Schuljahres den Eltern zwei Beratungsgespräche als Entscheidungshilfe anbieten, so dass die Eltern (bzw. die Erziehungsberechtigten) optimal vorbereitet sind, sachlich und eigenverantwortlich entscheiden zu können.

    Mit dieser Regelung fällt auch die Überweisungsentscheidung am Ende des 6. Schuljahres weg; das Kind muss nach zweimaliger Wiederholung desselben Schuljahres nicht mehr automatisch an eine andere Schule einer geeigneten Schulform wechseln. Die Lehrkräfte sollen in jedem Einzelfall in einer Klassenkonferenz prüfen, inwieweit durch geeignete Maßnahmen das Kind gefördert werden kann.