In der Vereinbarung von SPD und Grüne zur Zusammenarbeit heißt es u.a. "Wiedereinführung der bisherigen Parkgebühren ab 1.1.2012".

Es gibt bereits den Beschlussvorschlag "Neufassung der Gebührenordnung für das Parken an Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit in der Stadt Neustadt a. Rbge. (Parkgebührenordnung)" als Drucksache 264/2011. Man kann sie von der Webseite Neustadt a. Rbge herunterladen (hier klicken).

 

Der Ortsrat Neustadt (Sitzung am 23.11.2011), der Verwaltungsausschuss (28.11.2011) und der Rat (1.12.2011) werden entsprechende Beschlüsse fassen.

Es wird ab 1.1.2011 die alte vor einem Jahr gültige Parkregelung eingeführt:
Bis zu einer halben Stunde ist das Parken gebührenfrei. Für jede angefangenen 2 1/2 Stunden müssen an den Automaten eine Gebühr von 0,50 € gezahlt werden. Diese Regelung gilt von Montag bis Freitag von 9.00 - 17.00 Uhr.

Im Dezember 2010 hat die Stadtverwaltung dem Rat die Drucksache 267/2010 vorgelegt, in der eine moderate Erhöhung der Parkgebühren auf 1 € vorgeschlagen und begründet wird. Die fehlenden Einnahmen werden auch in Zukunft zu registrieren sein. Es wird im Jahr 2012, spätestens bei der Aufstellung des ersten Bürgerhaushalts, eine neue Gestaltung der Parkgebühren diskutiert und beschlossen werden.

In vielen Städten werden die Parkplatzprobleme in der Innenstadt durch gestaffelte Gebühren geregelt; je näher die Parkplätze zum Zentrum liegen, um so höher die Gebühren und/oder so geringer die Parkzeiten. So ist gewährleistet, dass die Besucher, die schnell einkaufen wollen, in der Nähe einen Parkplatz erhalten.