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Baugebiet Questhorst
Baugebiet Questhorst Abschnitt I

Über 15 Jahre ist die Questhorst in Bordenau als Baugebiet im Gespräch. Im Dezember 2013 hat der Verwaltungsauschuss der Stadt Neustadt den Grundsatzbeschluss gefasst, das Baugebiet Questhorst zu verwirklichen. Ziel ist die Schaffung von Wohnraumflächen zur bedarfsgerechten Entwicklung des Stadtteils Bordenau. Inzwischen gibt es mehrere umfassende Vorlagen, Boden- und Lärmguthaben, Festlegung von Kompensationsflächen, Stellungnahmen und Anregungen zur Umsetzung des Bauvorhabens. Leider scheitert die Umsetzung, weil ein Grundstückseigentümer nicht bereit ist, die entsprechenden Verträge zu unterschreiben. 

 

Was nun? Zur Erhaltung der Infrastruktur ist Einwohnerzuwachs notwendig!

Baugebiet Questhorst III
Baugebiet Questhorst III

Es wurden jüngst Überlegungen geführt, wie das Baugebiet ohne das entsprechende Grundstück verwirklicht werden könnte. Alle Lösungen führten zu Verzögerungen von mindestens einem Jahr. Auf der Sitzung am 23.6.2020 beschließt der Ortsrat einstimmig den Initiativantrag der Gruppe SPD/Bündnis90-Die Grünen:

Vor der nächsten Ortsratsitzung ist dem Ortsrat Bordenau, mit Frist bis zum 15.8.2020, die notarielle Beurkundung des Erschließungsvertrages vorzulegen.
Sollte dies bis zum Ablauf der genannten Frist nicht erfolgt sein, beschließt der Ortsrat alternativ zu Bauabschnitt I und II der Questhorst, die Einleitung des Bebauungsplans von Bauabschnitt III der Questhorst.

Der Dritte Bauabschnitt erstreckt sich im Norden vom Frielinger Graben bis zur Frielinger Straße. Ursprünglich wollte man die Questhorst von der Frielinger Straße aus erschließen. Wegen der Nähe zur Schule hatte man sich dann für den Baubeginn im aktuellen Baugebiet I entschieden.

Hauptkategorie: Politik
Kategorie: Ortsrat Bordenau