Ortsratssitzung 5.4.2018In einer Ortsratssitzung Bordenau wurde die Einrichtung einer Querungshilfe an der Ecke Am Leineufer/Bordenauer Straße angeregt.
Die Errichtung eines Fußgängerweges setzt einige Mindestbedingungen voraus. Die Stadtmitarbeiter Herr Gleue und Herr Behncke haben vor Ort Verkehrszählungen durchgeführt und sind zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass die Vorraussetzungen für einen Fußgängerweg nicht vorhanden sind. Die Stellungnahme liegt  dem Ortsrat am 5. April 2018 vor und wird hier beispielhaft für andere Fälle ungekürzt widergegeben:

"Stellungnahme zur Anfrage „Querungshilfe Ecke Am Leineufer/Bordenauer Straße“

Aufgrund der Anfrage hat die Stadtverwaltung vom 12. bis 20. März 2018 (9 Tage á 24 Stunden) mit Hilfe des Seitenradarmessgerätes eine Verkehrszählung an der Straße „Am Leineufer“ (Kreisstraße 339) durchgeführt. Nach Auswertung der ermittelten Daten ist das stündliche Verkehrsaufkommen an der besagten Straße werktags zwischen 7:00 und 8:00 Uhr am höchsten. Die meisten Fahrzeuge waren zu besagter Zeit am Dienstag, 14. März, unterwegs (400), auch an den anderen Werktagen haben zwischen 7:00 und 8:00 Uhr zwischen 360 und 380 Fahrzeuge die Straße genutzt.

Basierend auf diese Datenlage hat die Stadtverwaltung am Donnerstag, 5. April 2018, eine optische vor-Ort-Zählung durchgeführt, um den maschinell ermittelten Wert zu überprüfen und zugleich die Fußgängerquerungen im genannten Bereich zu zählen. Dabei wurde das folgende Ergebnis ermittelt:

Verkehrszählung am Donnerstag, 5. April 2018, 7:00 - 8:00 Uhr:
Bordenau - Am Leineufer (Kontrollpunkt: Höhe „Blaues Haus“)
Städtische Mitarbeiter vor Ort: Benjamin Gleue und Harald Behncke

In der angegebenen Zeit haben 359 PKWs (216 in Fahrtrichtung Frielingen / 143 in Fahrtrichtung Bordenauer Straße/Poggenhagen) die Straße in Sichtweite des angegebenen Kontrollpunktes genutzt. Hinzu kommen 3 Lastwagen (2 in Fahrtrichtung Frielingen / 1 in Fahrtrichtung Poggenhagen) sowie 9 Linienbusse (5 in Fahrtrichtung Frielingen / 4 in Fahrtrichtung Bordenauer Straße/ Poggenhagen). Insgesamt haben also 371 Fahrzeuge die Straße innerhalb des Zählzeitraums befahren.

Die Straße gequert haben während dieser Zeit 18 Personen (17 Kinder/Jugendliche und 1 Erwachsener). 12 dieser Personen (ausschließlich Jugendliche) sind zur Bushaltestelle, die anderen 6 Personen (4 Kinder sowie 1 Kind, das durch 1 Erwachsenen begleitet wurde) sind geradeaus auf den Gehweg an der Bordenauer Straße gegangen (vermutlich waren sie auf dem Weg zur Grundschule).

Fazit: Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R – FGÜ)“ nicht möglich, da die Anzahl der querenden Fußgänger (18) im Verhältnis zu den Fahrzeugbewegungen (371) nicht ausreicht.

Begründung: Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist erst möglich, wenn mindestens 50 Personen stündlich die Straße queren. Empfohlen ist die Einrichtung sogar erst bei einer Anzahl von mindestens 50 querenden Personen bei gleichzeitigem Mindestverkehr von 450 Fahrzeugen pro Stunde. Siehe beigefügte Tabelle (Quelle: R – FGÜ):

Zitat: „2.3 Verkehrliche Voraussetzungen

(2) Die Anordnung eines FGÜ kommt in Betracht, wenn die aus Tabelle 2 ersichtlichen Verkehrsstärken vorliegen. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr. Die Kraftfahrzeugverkehrsstärke bezieht sich auf die gleiche Stunde und gilt für den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil, d. h. bei Mittelinseln für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung.“

    Kfz/h Fg/h 0-200 200-300 300-450 450-600 600-750 über 750
0-50            
50-100   FGÜ möglich FGÜ möglich FGÜ empfohlen FGÜ möglich  
100- 150   FGÜ möglich FGÜ empfohlen FGÜ empfohlen    
über 150   FGÜ möglich        

Weitere Informationen:

Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)

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