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Zum Erhalt bzw. Ausbau der notwendigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge müssen sich kleinere Ortschaften zu Zentren zusammenschliessen, um für die Anbieter von Handel und Dienstleistungen im technischen und sozialen Bereich attraktiv zu sein.

In der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause (10. Juli 2014) sind mit den Stimmen von SPD und Bündnis90/Die Grünen „Ziele zur Entwicklung von Wohnbauland in Neustadt a. Rbge (ländliche Kleinzentren, Innenentwicklung)“ (Drucksache 2014/021/3) beschlossen worden:

  1. "Die Entwicklung von Wohnbauland in der Stadt Neustadt a. Rbge. wird zukünftig unter Einhaltung der nachfolgenden städtebaulichen Zielsetzungen vorgenommen:
    1. Analog zu den Vorgaben der Landesplanung und Raumordnung (Zentrale Orte Prinzip) ist das Neustädter dreistufige Gliederungssystem als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Neustadt a. Rbge. weiterhin bindend.
    2. Die Kernstadt Neustadt a. Rbge. soll als Siedlungsschwerpunkt vorrangig Wohnentwicklungsstandort sein. Die Stadtteile, die gesicherte ländliche Kleinzentren sind, sollen bedarfsgerecht eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungsentwicklung anbieten. In den übrigen Dörfern, die keine Versorgungsschwerpunkte sind, wird neues Wohnbauland in einem Umfang von 2 % der Siedlungsfläche vorgehalten, um den Bedarf Bauwilliger zu decken. Baulücken und Bestandsimmobilien sind bevorzugt zu nutzen. Sofern dies nachweislich nicht möglich ist, kann im Einzelfall eine Nachverdichtung über Satzungen gemäß dem BauGB erfolgen. Folgende Stadteile sind ländliche bzw. kooperierende ländliche Kleinzentren:
      - Hagen / Eilvese
      - Mandelsloh / Helstorf
      - Mardorf
      - Bordenau
      Das Verhältnis der Grunddaseinsfunktionen Versorgen und Wohnen in den kooperierenden ländlichen Kleinzentren ist konzeptionell aufeinander abzustimmen.
    3. Der Innenentwicklung wird Vorzug vor der Außenentwicklung gegeben. Dies soll als wesentlicher ökologischer sowie ökonomischer und sozialer Aspekt der gesamträumlichen Stadtentwicklung gelten. Eine Innenentwicklung die dem historisch gewachsenen und landwirtschaftlich geprägten Ortscharakter widerspricht, muss ausgeschlossen werden.
    4. Mit der Ausweisung von Wohnbauland muss sparsam und vorausschauend umgegangen werden. Zur Vermeidung von Überangeboten und zur Sicherung der langfristigen Nutzung vorhandener Gebäudesubstanz muss Wohnbauland bedarfsgerecht entwickelt werden.
    5. Die Flächen zur Wohnbaulandentwicklung sind so zu wählen, dass die Immissionsbelastungen für die Fläche und deren zukünftigen Bewohner möglichst gering sind.
    6. Ökologisch sensible Bereiche sind von der Wohnbaulandentwicklung ausgeschlossen.
    7. Wohnbaulandentwicklungsflächen sollen optimal an den ÖPNV angebunden sein und einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Mobilität, insbesondere in Bezug auf die Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr), leisten.
    8. Die technische Infrastruktur zur Erschließung von Wohnbaulandflächen soll möglichst bereits vorhanden sein und die Bebauung der Fläche zu einer optimalen Auslastung der Infrastruktur führen. Dies steht auch im Kontext der Minimierung von Infrastrukturfolgekosten.
      Die Leitsätze sind mit den Zielen des Klimaschutzes (Aktionsprogramm Klimaschutz und Siedlungsentwicklung Neustadt a. Rbge.)“ abgestimmt und sind durch regelmäßige Kontrolle und Aktualisierung raumrelevanten Entwicklungen anzupassen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Leitsätze und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, Baulandbevorratung zu betreiben.
  3. Städtische Flächen, die im Rahmen des Spiel- und Bolzplatzkonzeptes (siehe hierzu Drucksache Nr. 205/2012) zukünftig für die Wohnbebauung seitens der Stadt vermarktet werden sollen, sind bevorzugt an junge Familien mit Kindern und geringem Einkommen zu veräußern. Es sind geeignete Vergabeinstrumentarien zu entwickeln.
  4. Der Bürgermeister wird gebeten, ein Gutachten für die Erfassung und Analyse raumrelevanter Daten, welches Rückschlüsse und Aussagen über die ländlichen Kleinzentren und die Zukunftsfähigkeit der Stadtteile im Stadtgebiet Neustadt a. Rbge. gibt, im Haushaltsjahr 2015 zu beauftragen. Dementsprechende Haushaltsmittel sind einzustellen."

Siedlungsentwicklung - Zentren


Verlassenes HausDer Demografische Wandel ist in aller Munde und meint, die Menge der älteren Menschen nimmt kontinuierlich zu und die der jungen Leut' nimmt in Schüben kontinuierlich ab. In unserem Neustadt mit der zum Teil dünn besiedelten Fläche sind die Konsequenzen durch die insgesamt abnehmende Bevölkerung immer stärker spürbar:

  1. In vielen Ortschaften gibt es keine Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, selbst die kleinen „Tante Emma-Läden“ haben schon seit vielen Jahren geschlossen. Aufgrund geringer und älter werdender Kundenschaft kann man von dem Geschäft nicht mehr seinen Unterhalt bestreiten.
  2. Obwohl die älteren Menschen immer stärker einen Arzt benötigen, ist der berühmte Hausarzt – besonders in der Fläche – ein seltenes Juwel.
  3. Pflegedienste haben wegen der aufwendigen Fahrten einen höheren Aufwand.
  4. Die Busverbindungen in die entlegenen Räume wird für die Unternehmen unattraktiver. Hier sind wir durch das staatliche Unternehmen RVH noch ganz gut abgesichert.
  5. Der Schulweg der Kinder wird länger, weil viele kleine Schulen zusammengelegt wurden. Diese Entwicklung setzt sich auch in Zukunft fort.
    Im Jahre 1960 gab es in jeder Ortschaft eine Grundschule; mit der Schließung der Grundschule in Brase (1963) mussten bis 1980 mindestens 21 weitere Schulen schließen. Mit der Gebietsreform Anfang der Siebziger Jahre wurde die Kooperative Gesamtschule, anfangs als „Schulzentrum Nord“ gegründet. Dort gingen nach der Grundschule zunächst alle Schüler aus dem Nordkreis zur Schule. Die Schule startete als Ganztagsschule, weil wegen der langen Schulfahrten die Kinder ein Mittagessen und die vielfältigen Lernangebote nutzen sollten. Im Jahre 2010 wurde mit der Grundschule Goethestraße, eine Schule in der Innenstadt, die bisher letzte Schule geschlossen. Weitere Zusammenlegungen werden folgen.
  6. Das insgesamt geringe Arbeits- und Ausbildungsplatzangebot in Neustadt, besonders in den kleinen Ortschaften, zwingt viele in benachbarte Zentren, vor allem in Richtung Hannover.
  7. Ich kenne inzwischen viele ältere Ehepaare, die ihr Häuschen verlassen und sich eine Wohnung kaufen oder mieten in Orten mit einer guten Ärzteversorgung und für den weiteren Lebenslauf wichtigen Alten- und/oder Pflegeheim-Angebot, wie z.B. Bad Nenndorf oder die Neubaugebiete in Neustadt-City.

Das Angebot neuer Baugebiete mit der damit verbundenen Hoffnung, junge Familien mit Kindern im Ort zu binden, hat den Trend der abnehmenden Bevölkerung und die Gefährdung wichtiger örtlicher Infastruktur nicht gestoppt.
Es gibt bereits Baugebiete, die seit Jahren nicht angenommen werden; in der Innenstadt sind sie häufig vor ihrer Fertigstellung fast komplett verkauft. Darum soll in Zukunft eher in einem Zentrum (s. Abb.) als in einer kleinen Ortschaft ein Baugebiet entstehen.

Das neue Baugesetz des Bundes (BBauG) fordert diese Prüfungen noch aus einem anderen Grund. Auf der Internetseite des Umweltbundesamt heißt es:
Es wurde im Erhebungszeitraum 2008 bis 2011 immer noch 81 ha pro Tag – das sind etwa 113 Fußballfelder täglich – erstmalig für die Bebauung freigegeben. Meist handelt es sich dabei um Ackerflächen, auf denen nun Straßen, Einfamilienhäuser oder Einkaufszentren entstehen. Damit geht nicht nur Fläche für die heutige Nahrungsmittelproduktion verloren...."(http://www.umweltbundesamt.de). Darum sollen erst Baulücken oder zum Verkauf angebotene bebaute Grundstücke für neue Bauherr_Innen angeboten werden.
Jährlch