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Siedlungsentwicklung in Bordenau

Am vergangenem Dienstag gab es ein Gespräch mit Mitgliedern aller Gruppierungen des Ortsrates Bordenau und der Verwaltungsspitze zum Thema Siedlungsentwicklung.
Ich war um 1990 schon einmal Mitglied im Ortsrat und erinnere mich an eine gute Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister Herrn Schilk.

Aus dieser Zeit nahm zum Gespräch mit:
Im Jahre 1990 legte das Institut für Entwicklungsplanung und Strukrurforschung an der Universität Hannover nach zweijähriger Arbeit das mit Bundesmitteln geförderte „Entwicklungskonzept für die sozio-kulturelle und wirtschaftliche Dorferneuerung in Bordenau“ (Drucksache 430/1990) vor.
Für die Wohnraumbeschaffung gelten danach zwei Prinzipien:
- die Innenentwicklung vor der Neuausweisung von Bauland und
- eine „niedriggeschossige, bestmöglich in die vorhandene Bebauung und in die Landschaft integrierte sowie flächensparende Bauweise“.
Sollte eine Neuausweisung von Bauland notwendig werden, dann bietet sich nur eine Entwicklung in Richtung Frielingen an, also auf den Flurstücken „Hausstelle“ und „Questhorst“.
In diesem Konzept wurde auch auf die Entwicklung der sich verändernden Altersstruktur sowie auf das Verhalten alter und junger Menschen sowie auf Anforderungen an den Wohnungsbau wie altengerechtes Wohnen, flexible Wohneinheiten in offener und zusammenhängender Bauweise dargestellt.
Heute gibt es wenige Baulücken, und das Baugebiet Hausstelle ist bebaut. Übrig bleibt die Fläche auf dem Flurstück „Questhorst“.

Aus dem Gespräch am Dienstag nehme ich mit:

Das Baugebiet „Questhorst“ ist also nocht nicht endgültig gestorben !

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Empfehlung zum Weiterlesen:
Integriertes Aktionsprogramm Klimaschutz und Siedlungsentwicklung für die Stadt Neustadt a. Rbge. - handlungs- und umsetzungsorientiert –