Siedlungsentwicklung in Bordenau

Am vergangenem Dienstag gab es ein Gespräch mit Mitgliedern aller Gruppierungen des Ortsrates Bordenau und der Verwaltungsspitze zum Thema Siedlungsentwicklung.
Ich war um 1990 schon einmal Mitglied im Ortsrat und erinnere mich an eine gute Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister Herrn Schilk.

Aus dieser Zeit nahm zum Gespräch mit:
Im Jahre 1990 legte das Institut für Entwicklungsplanung und Strukrurforschung an der Universität Hannover nach zweijähriger Arbeit das mit Bundesmitteln geförderte „Entwicklungskonzept für die sozio-kulturelle und wirtschaftliche Dorferneuerung in Bordenau“ (Drucksache 430/1990) vor.
Für die Wohnraumbeschaffung gelten danach zwei Prinzipien:
- die Innenentwicklung vor der Neuausweisung von Bauland und
- eine „niedriggeschossige, bestmöglich in die vorhandene Bebauung und in die Landschaft integrierte sowie flächensparende Bauweise“.
Sollte eine Neuausweisung von Bauland notwendig werden, dann bietet sich nur eine Entwicklung in Richtung Frielingen an, also auf den Flurstücken „Hausstelle“ und „Questhorst“.
In diesem Konzept wurde auch auf die Entwicklung der sich verändernden Altersstruktur sowie auf das Verhalten alter und junger Menschen sowie auf Anforderungen an den Wohnungsbau wie altengerechtes Wohnen, flexible Wohneinheiten in offener und zusammenhängender Bauweise dargestellt.
Heute gibt es wenige Baulücken, und das Baugebiet Hausstelle ist bebaut. Übrig bleibt die Fläche auf dem Flurstück „Questhorst“.

Aus dem Gespräch am Dienstag nehme ich mit:

  • Durch den Beschluss des Verwaltungsausschusses vor Ende der letzten Wahlperiode, also im Herbst 2011, ist die Akte Baugebiet „Questhorst“ geschlossen.
  • Das Prinzip „Innenentwicklung vor Neuausweisung“ hat auch heute noch Gültigkeit. Es ist sogar im Bundesrecht wie z.B. im Baugesetzbuch (BauGB) verankert.
  • Die damals gemachten Voraussagen haben auch heute noch Gültigkeit: Die junge Bevölkerung wird durch geringe Geburtenraten und Wegzug dramatisch geringer, die ältere Bevölkerung nimmt dramatisch zu.
  • Dies hat Konsequenzen für den Wohnungsbau. Ältere wollen verstärkt in kleinere Wohnungseinheiten, möglichst angeschlossen an pflegerische und medizinische Versorgung.
  • Ohne die durchgeführten Neubauten wäre die Einwohnerzahl deutlich gesunken.
  • Bei der Ausweisung von Neuland muss die Stadt durch Infrastrukturmaßnahmen (Straßen, Versorgungsleitungen) in Vorleistung gehen, also Kredite aufnehmen. Die Stadt hat bereits 40 000 000 € Schulden und eine geplante Neuverschuldung von 10 000 000 € !
  • Die Verwaltung will deshalb Grundeigentümer in Bordenau ansprechen und gegebenenfalls durch Änderung der Bebauungspläne weitere Grundstücksflächen zur Wohnbebauung schaffen. So entstehen keine Kosten und das oberste Prinzip der Innenentwicklung ist durchgehalten.
  • Sollte in ungefähr vier bis fünf Jahren diese Möglichkeit ausgeschöpft worden sein, kommt die Fläche im Questhorst möglicherweise wieder ins Gespräch. Vielleicht dann im Rahmen des Aktionsprogramms "Klimaschutz und Siedlungsentwicklung Neustadt am Rübenberge" als geschlossenes Baugebiet mit Wohnungsbauten, die unter anderem altengerechtes Wohnen und moderne Energieversorgung berücksichtigt.

Das Baugebiet „Questhorst“ ist also nocht nicht endgültig gestorben !

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Empfehlung zum Weiterlesen:
Integriertes Aktionsprogramm Klimaschutz und Siedlungsentwicklung für die Stadt Neustadt a. Rbge. - handlungs- und umsetzungsorientiert –