Unsaubere und falsche Informationen in der Begründung zur Unterschriftensammlung

Zukünftiges Rathaus?

Die Verwaltung hat die Berichte und Materialien der Initiative für einen Bürgerentscheid geprüft und festgestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger falsch informiert wurden. Sie schlägt deshalb dem Verwaltungsausschuss (nach dem Rat das höchste Entscheidungsgremium in der Stadt) vor, das Bürgerbegehren als unzulässig zu erklären. Dazu hier die folgende Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 24.6.2016 im Original:

"Die Verwaltung hat das Bürgerbegehren zum Rathausneubau geprüft und kommt zum Ergebnis, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Eine entsprechende Drucksache ist heute veröffentlicht worden. Die Verwaltung schlägt darin dem Verwaltungsausschuss vor, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Die Beratung des Ausschusses findet am Montag, 11. Juli, statt.

Die Hauptgründe für die Entscheidung der Verwaltung, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, sind eine fehlerhafte Begründung sowie ein irreführender Kostendeckungsvorschlag. Für die juristische Prüfung des Bürgerbegehrens wurde auch der niedersächsische Städtetag um Einschätzung gebeten. Dieser äußert ebenso Zweifel an der Rechtmäßigkeit.

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Beschluss des Rates, ein Rathaus am Standort Marktstraße Süd errichten zu wollen (DS 2013/251). Die in der Drucksache genannte Kostenschätzung von 12,42 Millionen Euro für einen Rathausneubau an der Marktstraße Süd beinhaltete weder Kosten für einen Erwerb der Flächen des ehemaligen Kaufhauses Hibbe noch war von der Einbeziehung der Flächen überhaupt die Rede. Auch die im Bürgerbegehren genannte Kaufabsicht dieser Flächen zum Preis von zwei Millionen Euro ist irreführend, da weder eine Wertermittlung vorliegt noch Kaufverhandlungen überhaupt geführt worden sind. Unrichtig ist weiterhin dargestellt, dass „die Fraktionen SPD, CDU und Grünen beabsichtigen, auf Flächen zwischen Marktstraße und Herzog-Erich Allee in Verbindung mit neuen Einzelhandelsflächen ein neues Rathaus zu bauen“. Denn in den Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen ist gerade die Einbeziehung der Kaufhausflächen ausdrücklich nicht gewollt.

Weiterhin korrespondieren die Ausführungen zur Kostendeckung (insbesondere die vermeintlichen Kosten für einen Kauf der ehemaligen Kaufhaus-Flächen) nicht mit der Begründung und erfüllen damit nicht die rechtlichen Anforderungen.

Die vorgelegten Unterschriftenlisten sind ebenfalls von der Verwaltung geprüft worden. Es liegen 4130 gültige Unterschriften vor, somit ist die erforderliche Mindestanzahl (3613) erreicht."

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